Anschlussgesuche
Eine sorgfältige Netzbewirtschaftung bedingt genaue Angaben über die angeschlossenen Installationen und Verbraucher. Aus diesem Grund sind für die verschiedenen Anschlüsse Anschlussgesuche einzureichen.
Die Anlagen werden nach drei verschiedenen Kriterien unterschieden:
- Das Anschlussgesuch für elektrische Wärme ist einzureichen für den Anschluss von elektrischen Wärmeerzeuger für Raumheizung und Wassererwärmung. Das Gesuch ist einzureichen für Ohmsche Verbraucher ab 3.6 kVA Anschlussleistung und für den Anschluss von Wärmepumpen
- Das Anschlussgesuch "Netzrückwirkungen" ist bestimmt für Geräte und Anlagen die Oberschwingungen erzeugen und / oder Spannungseinbrüche verursachen. Die Bedingungen für die Einreichung dieses Gesuches ist in den EWN (Ergänzende Weisungen der Netzbetreiberinnen für die Installation von Niederspannungsanlagen) geregelt.
- Das Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen ist einzureichen für alle Energieerzeuger welche parallel zum Versorgungsnetz betrieben werden. Für Anlagen über 3.0 kW einphasig und 10 kW dreiphasig ist zudem beim eidg. Starkstrominspektorat eine Vorlage einzureichen.
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