Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Schlusskontrolle und Abnahmekontrolle?

Die Schlusskontrolle ist die normale Prüfung der Installation durch den Installateur. Diese Kontrolle gehört zum Leistungsumfang der Installation und wird nicht separat in Rechnung gestellt.

Die Abnahmekontrolle muss von einer unabhängigen Person, welche an der Planung, Erstellung, Instandstellung oder Ausführung nicht beteiligt war durchgeführt werden. Die Abnahmekontrolle muss zusätzlich zur Schlusskontrolle durchgeführt werden sofern es sich um eine Anlage handelt für welche eine kürzere Kontrollperiode als 20 Jahre vorgeschrieben ist. 

Braucht ein Bauprovisorium eine Abnahmekontrolle?

Ja, Baustellenanschlüsse sind eine Installation und unterstehen der NIV. Die Kontrollperiode beträgt ein Jahr. 

Was gehört ins Anlagedossier?

Ins Anlagedossier gehören sämtlche Dokumente welche für den Betrieb und Unterhalt der Anlage von Bedeutung sind. Nicht fehlen dürfen: Baupläne, Schemas, Betriebsanleitungen, Sicherheitsnachweis und Messprotokolle. 

Wo werden Abahmekontrollen verlangt?

Alle elektrischen Anlagen für welche eine Kontrollperiode von weniger als 20 Jahre vorgesehen ist wird eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan verlangt.
Bei der Abnahmekontrolle ist der vom Installateur ausgestellte Sicherheitsnachweis zusätzlich auf der rechten Seite vom unabhängigen Kontrollorgan zu unterzeichnen. 

Was ist eine Leckstrommessung?

Bei der Leckstrommessung wird an Stelle des Isolationswiderstandes der Ableitstrom in einem Stromkreis gemessen und anhand deren Grösse der Isolationswiderstand beurteilt.

Die Leckstrommessung kann nur für einzelne Stromkreise und nicht für die ganze Installation angewedet werden.

Die Leckstrommessung ersetzt die bei der Schlusskontrolle verlangte Isolationsmessung nicht.

Bei Anwendung der Leckstrommessung an Stelle der Isolationsmessung (Abnahem- und Periodische Kontrolle) sind die Messwerte zu protokollieren und auszuwerten.

Bei Leckströmen über 300 mA ist die Isolationsmessung zwingend anzuwenden. 

Wieso müssen Fehlerstromschutzschalter allpolig abschalten?

Ein Fehlerstromschutzschalter muss auch im Störungsfall die nötige Sicherheit bieten. Bei einpoliger Abschaltung besteht die Möglichkeit, dass bei einem Neutralleiterunterbruch und einem defekten Gerät vor dem FI-Schalter unzulässige Berührungsspannungen auftreten können. Vergewissern Sie sich mit nachstehendem Prinzipschema über die möglichen Auswirkungen. 

Prinzipschema "Einpolige Abschaltung mit FI-Schalter"

 Einpoliger-Fehlerstromschutzschalter (52 kB) (unzulässige Schaltung!)


Wo sind die Angaben für den Sicherheitsnachweis geregelt?

Der technische Inhalt des Sicherheitsnachweises ist in der "Verordnung des UVEK über Niederspannungsinstallationen" 734.272.3 festgelgt. Diese Verordnung regelt im Weiteren:

  • Die Betriebselektrikerprüfung
  • Die Prüfung von Personen für spezielle Niederspannungsinstallationen
  • Die Prüfung für Personen welche Niederspannungserzeugnisse anschliessen


Wie sind Strassenbeleuchtungen zu kontrollieren?

Strassenbeleuchtungen unterstehen nicht den Hausinstallationen. Für diese gilt die Starkstromverordnug und die Leitungsverordnung. Bestehende Anlagen müssen regelmässig kontrolliert werden. Bei Neuanlagen und Aenderungen sind Messungen durchzuführen und die Werte zu protokollieren.